Wie sieht die Behandlung aus und wer trägt die Kosten?

Medikamentenabhängigkeit ist als Krankheit anerkannt. Wie bei allen Substanzabhängigkeiten steht am Anfang der Entzug, dieser verläuft je nach Medikament unterschiedlich. Benzodiazepine werden zum Beispiel langsam runter dosiert und ausgeschlichen. Schmerzmittel werden hingegen häufig schlagartig abgesetzt. Ein Entzug von Medikamenten sollte immer unter ärztlicher Kontrolle ambulant oder stationär erfolgen. Im Anschluss kann eine ambulante oder stationäre Entwöhnungstherapie, sowie eine Nachsorgebehandlung beantragt werden. Diese sind beihilfefähig. Die Kosten werden von den Rentenversicherungsträgern, der Beihilfe oder den Krankenkassen getragen. Wir oder andere Suchtberatungsstellen informieren Sie über unterschiedliche Therapieangebote, helfen Ihnen bei der Ermittlung der Kostenträger und der Antragstellung und unterstützen Sie bei der Aufrechterhaltung der Abstinenz und natürlich auch danach.