Das Jugendschutzgesetz schränkt den Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ein. In diesem Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren bis 23 Uhr ohne Begleitung sein. Ein Volksfest wie die Kieler Woche zählt nicht dazu. Wie lange Jugendliche hier sein dürfen, liegt allein in der Entscheidung der Eltern, da es für den öffentlichen Raum keine Einschränkungen gibt. Eltern/Erziehungsberechtigte haben die Aufsichts- und Fürsorgepflicht und müssen selbst über die Uhrzeit entscheiden. Sicherheit kann es geben, die eigene Entscheidung an das Jugendschutzgesetz anzulehnen und dabei abzuschätzen wie selbstständig und verantwortungsvoll sich Ihr Kind z.B. in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum verhält.