Wie ist die Rechtslage zu Konsum und Besitz von Cannabis?

In Deutschland ist Anbau, Herstellung, Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr und Verkauf von Cannabis strafbar nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Der Konsum ist durch das Verbot des Besitzes somit indirekt strafbar, da das Halten eines Joints bereits als „Sachherrschaft“ interpretiert werden kann. Cannabis der Anlage III (Verwendung zu medizinischen Zwecken) des Betäubungsmittelgesetzes darf konsumiert werden. Selbiges Cannabis ist inzwischen Betäubungsmittelrezeptfähig und kann als dieses bei Indikation von Ärzt*innen verschrieben werden.