Wie beantrage ich eine Therapie?

Eine ambulante oder stationäre Entwöhnungstherapie sowie eine Nachsorgebehandlung sind beihilfefähig. Die Kosten werden von den Rentenversicherungsträgern, der Beihilfe oder den Krankenkassen getragen. BeraterInnen in Suchtberatungsstellen wie die Frauensuchtberatung Schleswig-Holstein informieren über unterschiedliche Therapieangebote, helfen bei der Ermittlung der Kostenträger und der Antragstellung. Sie unterstützen bei der Aufrechterhaltung der Abstinenz und natürlich auch danach.