Eine ambulante oder stationäre Entwöhnungstherapie sowie eine Nachsorgebehandlung sind beihilfefähig. Die Kosten werden von den Rentenversicherungsträgern, der Beihilfe oder den Krankenkassen getragen. BeraterInnen in Suchtberatungsstellen wie die Frauensuchtberatung Schleswig-Holstein informieren über unterschiedliche Therapieangebote, helfen bei der Ermittlung der Kostenträger und der Antragstellung. Sie unterstützen bei der Aufrechterhaltung der Abstinenz und natürlich auch danach.