Muss ich auch mit „verstecktem“ Alkohol vorsichtig sein? Und was bedeutet das eigentlich?

Man schmeckt ihn nicht und er verursacht auch keinen Schwips. Bei Rumkugeln oder Weinsauerkraut weist die Bezeichnung auf Alkohol als einen Inhaltsstoff hin. Eine ganze Reihe von Lebensmitteln enthält Alkohol, wo wir ihn gar nicht vermuten. So lassen sich beispielsweise in vielen Fertigprodukten, Süßwaren, Speiseeis, Konfitüren und Toastbrot geringe Alkoholmengen finden. Pralinen, Torten, diverse Nachspeisen und Saucen können eine nicht zu unterschätzende Alkoholmenge enthalten. Beim Backen und Kochen verflüchtigt sich der Alkohol nicht vollständig, wie oft angenommen. Während bei abgepackten Waren aus dem Supermarkt die Inhaltsstoffe angegeben sind, müssen diese beim Bäcker oder im Restaurant erfragt werden. Auch überreife Bananen können bei entsprechender Menge fast an den Alkoholanteil eines kleinen Bieres herankommen. Angeblich alkoholfreie Biere, Weine oder Sekt haben meist einen Alkoholgehalt von 0,5 Prozent, da eine Kennzeichnungspflicht bei Getränken erst ab 1,2 Prozent Alkohol besteht.

Grundsätzlich sollten Schwangere zum Wohle ihres Kindes auf alkoholhaltige Lebensmittel und Getränke verzichten.