Im KCanG, dem Konsumcannabisgesetz, wird seit dem 01.04.2024 im Rahmen einer Teil-Legalisierung der Besitz und Eigenanbau von Cannabis geregelt.
Laut diesem Gesetz dürfen volljährige Personen bis zu 25 Gramm Cannabis ohne Strafverfolgung mit sich
führen, sofern dies für den persönlichen Konsum benutzt wird. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den
Eigenbedarf ist legal, und im eigenen Wohnraum ist der Besitz von 50 Gramm getrockneten Cannabis erlaubt. Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum unterliegt Beschränkungen.
Der Besitz und Anbau von Cannabis ist für Jugendliche verboten und die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche wird bestraft.