Seit 08/2024 gilt der neue Grenzwert für Cannabis am Steuer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen überschreitet riskiert Bußgeld und Fahrverbote. Bei Mischkonsum mit Alkohol erhöhen sich die Strafe.
Innerhalb des Führerscheins auf Probe und bis zum 21. Lebensjahr gilt ein Cannabis-Verbot.
Cannabiskonsum führt zu Leistungseinbußen bei der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Deshalb ist besonders in den ersten zwei Stunden nach Konsum die Fahrtauglichkeit stark eingeschränkt, doch auch später kann es zu Beeinträchtigungen kommen.
Besonders zu beachten ist, dass THC noch Tage und Wochen nach dem Konsum im Blut nachweisbar ist.